| 1. |
Wie bei "sign" wird in einem Baukastensystem der Zeitraum der Klassen 5 bis 10 in jahrgangsbezogene thematische Schwerpunkte aufgeteilt entsprechend dem Entwicklungsstand der Mädchen und Jungen und gemäß den Rahmen- richtlinien für den Unterricht.
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2. |
Das Ziel der Förderung der Lebenskompetenz junger Menschen steht hinter allen Präventionsmaßnahmen. Der Mensch mit seinen Stärken und Schwächen, mit seinen Gefühlen und Bedürfnissen steht im Mittelpunkt.
Ziel aller Maßnahmen soll es sein, alternative Handlungsmöglichkeiten zu Sucht und Gewalt zu vermitteln und die Schülerinnen und Schüler für ihr Leben in der Gemeinschaft zu befähigen und zu stärken.
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3. |
Unter dem Stichwort Lebenskompetenztraining betreffen Präventionsmaßnahmen also die ganze Persönlichkeit und können in viele Unterrichtsfächer und Lebensbereiche einfließen.
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4. |
Die aufeinander aufbauenden Themen der Bausteine sind für:
- Klasse 5 - 7 : Soziales Lernen und Persönlichkeitsstärkung jeweils als
- Klasse 8 : Mobbing und Gewalt feste Bausteine
- Klasse 9 : Freundschaft, Liebe, Sexualität bzw. Module
- Klasse 10 : Sucht, Lebensperspektiven im Unterricht
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5. |
Die unter Nr.4 genannten Themen der Bausteine sind verbindlich. Sie werden im Rahmen von mindestens 10 Unterrichtstunden im Schuljahr mit unterschiedlichen Materialien (Bausteinen) behandelt und dokumentiert.
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6. |
Die einzelnen Bausteine können nach Absprache und in Koordination durch den Klassenlehrer / die Klassenlehrerin selbst bzw. von unterschiedlichen Lehrern / Lehrerinnen, die in der Klasse unterrichten, angeboten bzw. behandelt werden.
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7. |
Außerschulische Angebote (z.B. pro familia, Polizei, "Schlüsselblume" etc.) können und sollen berücksichtigt und wahrgenommen werden.
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8. |
Klassenübergreifende Jahrgangsangebote (z.B. Filmbesuch) sind möglich.
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9. |
Je nach Bedarf, Angebot und Möglichkeit der Verwirklichung sollen zu den Schwerpunkten Lehrerfortbildungen, Unterrichtsmaterialien, Projekttage, Elternabende bzw. Elterninformationen u.a. angeboten werden.
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10. |
10. Fachliche Schwerpunkte sind:
- Gesundheitsförderung und Suchtprävention
- Gewaltprävention und polizeiliche Präventionskonzepte
- Kooperation und Partizipation
- Entwicklung individueller Lernentwicklungsmodelle
- Geschlechtsspezifische Präventionsarbeit
- Kulturspezifische Präventionsarbeit
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11. |
Über diesen verbindlichen Rahmen hinaus soll mindestens einmal im Jahr oder alle zwei Jahre eine jahrgangsbezo- gene oder jahrgangsübergreifende Aktion zu einem Schwerpunktthema von der Schulleitung angeregt und mit dem Präventionsrat der Schule abgesprochen und durchgeführt werden.
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12. |
Ein aus dem Kreis der Gesamtkonferenz gebildeter Präventionsrat evaluiert einmal im Schuljahr die Präventions- arbeit an der Schule durch Sichtung und Diskussion der dokumentierten Maßnahmen. Er erstattet der Gesamtkon- ferenz Bericht.
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13. |
Den Lehrerinnen und Lehrern werden Materialien, Präventionsangebote (Bausteine etc.) in einem Ordner im Lehrer- zimmer zugänglich gemacht.
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14. |
Alle Kolleginnen und Kollegen sind verpflichtet den Erlass des MK
"Sicherheits- und Gewaltpräventionsmaßnahmen in Schulen" vom 15.2.2005 (SVBl. 3/2005, S. 121-123)
zur Kenntnis zu nehmen und zu beachten, insbesondere die
Kapitel "Maßnahmen im inneren Schulbetrieb" und "Maßnahmen bei einem Gewaltvorfall".
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